


1. Satzung, Teilnehmer
Die VHS Füssen ist satzungsgemäß der Erwachsenenbildung im südlichen Landkreis Ostallgäu verpflichtet. Sie ist Mitglied im Bayer. Volkshochschulverband und in der Arbeitsgemeinschaft Ostallgäuer Volkshochschulen. Ihre Angebote richten sich an jedermann, unabhängig von Wohnsitz, Konfession, Schulbildung o.ä.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande. Die Teilnahme an Veranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr.
Für alle Veranstaltungen mit Ausnahme der Vorträge ist persönliche, schriftliche, telefonische oder Fax-Anmeldung bei den Geschäftsstellen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn erforderlich (nicht bei den Kursleitern). Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit Scheck oder einmaliger Kontoabbuchungsermächtigung (nur in Ausnahmefällen bar oder mit Überweisung). Bitte bei allen Anmeldungen Kto.-Nr. und Bankleitzahl bereithalten. Die Gebühren werden nach Kursbeginn dem angegebenen Konto belastet. Bei Barzahlung oder Überweisung wird der Teilnehmer erst nach Eingang der Gebühr in die Teilnehmerliste eingetragen. Bei Widerruf einer ordnungsgemäßen Abbuchung sind alle dadurch auftretenden Kosten vom Teilnehmer zu tragen.
Liegen für eine Veranstaltung mehr Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Annahme in zeitlicher Reihenfolge; darüber hinaus wird eine Warteliste angelegt.
Die Teilnehmer werden nur informiert bei Ausfall, Überfüllung o.ä. eines Kurses.
Bei den meisten Kursen ist ein späterer Einstieg (mit entsprechenden Vorkenntnissen) möglich.
Materialkosten sind i.a. direkt beim Kursleiter zu bezahlen.
Für Kurse in den Außenstellen bitte nur dort anmelden.
Für Schüler, Studenten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger wird eine Ermäßigung von 40% gewährt. Ausnahmen: Reisen und Fahrten sowie Kurse mit weniger als 12 Teilnehmern. Voraussetzung ist persönliche Anmeldung mit Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen. Gilt auch für Wehr- und Ersatzdienstleistende, soweit die Kosten nicht anderweitig ersetzt werden. Inhaber von Kurkarten erhalten für die meisten Vorträge und Exkursionen eine Ermäßigung.
a) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
-die Mindestzahl (i.a. acht) bis eine Woche vor Beginn nicht erreicht wird; wenn alle angemeldeten Teilnehmer bereit sind, die Hörergebühren entsprechend auszugleichen, kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
-der Kursleiter aus einem nicht von der VHS zu vertretenden Grund ausfällt
-das vorgesehene Kurslokal aus einem nicht von der VHS zu vertretenden Grund nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen ganz bzw. teilweise zurückerstattet.
b) Der Teilnehmer kann bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR vom Vertrag zurücktreten.
Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wird dadurch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, so ist auf jeden Fall die volle Kursgebühr zu bezahlen. Bereits eingekauftes Material ist auf jeden Fall zu bezahlen.
6. Prüfungen, Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden. Einzelne Bescheinigungen können nur im Büro abgeholt oder gegen Abgabe eines frankierten Briefumschlages zugeschickt werden.
Fotografieren und Bandmitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden. Bei EDV-Kursen ist es nicht gestattet, eigene Disketten und Programme zu verwenden oder VHS-Programme und -Daten auf eigene Disketten zu überspielen und mitzunehmen.
Die Haftung der VHS für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9. Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung im halbjährlich erscheinenden Programm.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Kursleiter ist zur Änderung der Vertragsbindungen und zur Abgabe von Zusagen sowie zur Aufnahme von Teilnehmern nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Die VHS ist bei den meisten Veranstaltungen Gast in fremden Gebäuden und öffentlichen Schulen. Deshalb gilt für alle Teilnehmer und Kursleiter die jeweilige Hausordnung, auch für Parkplätze. Das Rauchen ist generell in Schulen nicht gestattet.
Veranstaltungsfrei sind i.a. die schulfreien Tage nach der bayerischen Ferien- und Feiertagsordnung (siehe Kalender im Anhang des Programmhefts).
12. Programm und Programmverteilung
Das halbjährlich erscheinende Programmheft ist kostenlos bei den Verteilerstellen (alle Banken und Verkehrsämter im Altlandkreis Füssen sowie bei Buchhandlungen) und unseren Geschäftsstellen erhältlich.
Direkte Zusendung ist möglich gegen Abgabe eines adressierten und frankierten DIN-A4-Umschlages. Beachten sie auch bitte die Anschlagtafeln und Schaukästen in den einzelnen Gemeinden, wo wir Sie stets über unser Angebot informieren:
Füssen: Informationspavillon vor der Kurverwaltung
Pfronten: Informationspavillon vor dem Rathaus
andere Gemeinden: gemeindliche Anschlagtafeln